Investoren aufgepasst!
Baureifes Grundstück mit Altbestand im Zentrum von Halle!
Das Grundstück liegt in Halle/Westfalen an der B68 in der Nähe des Amtsgerichts.
Es liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor.
Die bauliche Nutzung richtet sich nach § 34 BauGB, das heißt, ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich hinsichtlich der Bauweise und der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Es handelt sich um Mischgebiet mit zweigeschossiger Bebaubarkeit, erschließungsbeitragsfrei.
Für den Abriss des Altbestandes liegen entsprechende Angebote vor.