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Das Grundstück ist aufgeteilt in zwei Flurstücke mit insgesamt ca. 2.140 m². Das vordere Flurstück umfasst ca. 1.135 m² und das hintere 1.005 m².
Aktuell ist das Grundstück mit einem Wohn- und Geschäftshaus sowie einem ehemaligen Wagenschuppen bebaut, der zwischenzeitlich zu Wohnzwecken umgenutzt wurde. Beide Objekte sind allerdings nicht mehr wirtschaftlich erhaltenswert und müssen langfristig abgerissen werden.
Das Grundstück befindet sich im ruhigen und grünen Stadtteil Jöllenbeck. Die Umgebung ist geprägt von Einfamilienhäusern mit viel Grünflächen aber auch der Ortskern von Jöllenbeck ist kurzfristig zu erreichen. Hier befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten, Schulen sowie Freizeitangebote, die sowohl für Familien als auch für Pendler von Vorteil sind. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gegeben, so dass Sie problemlos das Zentrum von Bielefeld erreichen können.
Für beide Flurstücke liegt ein gültiger Bebauungsplan vor.
Gemäß Bebauungsplan ist auf dem vorderen Flurstück der Bau eines Mehrfamilienhauses mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2 zulässig. Darüber hinaus muss das Objekt mit einem Satteldach (40-45° Dachneigung) gebaut werden. Die max. Traufhöhe beträgt 7,0 m und die Firsthöhe 12,0 m.
Auf dem hinteren Flurstück kann ein Einzelhaus mit max. zwei Wohneinheiten erstellt werden. Hier beträgt die GRZ ebenfalls 0,4 und die GFZ 0,8. Die Traufhöhe beläuft sich auf 4,5 m und die Firsthöhe auf 10,0 m. Die Ausgestaltung des Daches ist identisch mit den baulichen Voraussetzungen des vorderen Flurstückes.
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