Allgemeine Geschäftsbedingungen

ab 01.09.2016

Vorbemerkung:

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden (Auftraggebern). Für Kaufleute im Sinne des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

  1. [Haftungsbeschränkung] Die in unseren Angeboten, Exposés, Prospekten, Beschreibungen usw. enthaltenen Angaben basieren auf uns von Dritten erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und an unsere Auftraggeber weiterzugeben; für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir allerdings keine Haftung.

  2. [Unverbindlichkeit] Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.

  3. [Doppeltätigkeit] Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner/ die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden.

  4. [Weitergabeverbot] Alle durch uns erteilten Informationen, Angebote und Mitteilungen sowie von uns übermittelte Unterlagen inklusive unserer Objektnachweise sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch diesen zugänglich gemacht werden. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn wir zuvor unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt haben. Auch jegliche andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall aufgrund der mit ihm getroffenen Vereinbarung angefallen wäre.

  5. [Kenntnis von Angeboten] Ist dem Kunden eine von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.

  6. [Entstehen des Provisionsanspruchs] Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag (Hauptvertrag) zustande kommt. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ausreichend. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder wenn und soweit in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.

    Der Kunde ist verpflichtet uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Hauptvertrag zustande gekommen ist und uns die wesentlichen Parameter des Hauptvertrages mitzuteilen.

  7. [Höhe der Provision/ Bestellerprinzip] Soweit nicht ausdrücklich etwas andere vereinbart wird, betragen die Provisionen:
    • Für die Vermietung, Verpachtung oder bei wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2,38 Netto-Kaltmieten inklusive MwSt.
    • Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,57 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis inklusive MwSt.
    • Ansonsten gelten die ortsüblichen Gebührensätze.

      Für Wohnungssuchende im Sinne des § 2 Abs. 1 a des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung wird auch bei Abschluss des Hauptvertrages eine Provision nicht fällig, es sei denn, wir holen ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrages mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten (Bestellerprinzip).

  8. [Fortbestehen des Provisionsanspruchs] Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Hauptvertrag aufgrund auslösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist der Kunde uns zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat. Der Schadensersatzanspruch umfasst mindestens den Provisionsanspruch, es sei denn, eine Partei weist einen höheren oder niedrigeren Schaden nach.

  9. [Erfüllungsort/ Gerichtsstand]
    Sind Makler und Kunde Kaufleute juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen, so wird als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.