Neuigkeiten und Presse

Betriebsferien 2022

Liebe Mieterinnen und Mieter,
liebe Kundinnen und Kunden,
Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
 
auch wir werden die Weihnachtszeit für ein wenig Ruhe und Besinnlichkeit nutzen und machen Betriebsferien vom 24. Dezember 2022 bis 1. Januar 2023. Ab dem 2. Januar 2023 sind wir wieder mit neuer Energie für
Sie da.
 
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine erholsame und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Bleiben Sie gesund!
 
Ihr Team von Fredebeul Immobilien

Wir suchen Verstärkung!

Kaufmännische/n Immobilienbetreuer/in (m/w/d)

Fredebeul Immobilien ist seit über 40 Jahren als familiengeführtes, mittelständisches Dienstleistungsunternehmen in Bielefeld und Umgebung als Makler und Verwalter für Immobilien aktiv.

Die Immobilienverwaltung betreut rund 600 Wohneinheiten. Die betreuten Einheiten bestehen
überwiegend aus der Mietverwaltung und teilweise aus Wohnungseigentümergemeinschaften.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Kaufmännische/n Immobilienbetreuer/in (m/w/d)

Voll- oder Teilzeit in Festanstellung.

Ihre Aufgaben

  • Ganzheitliche Verwaltung des zu betreuenden Immobilienbestandes
  • Zahlungskontrolle der laufenden Mietzahlungen
  • Erstellung von Nebenkosten- und Hausgeldabrechnungen
  • Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Eigentümerversammlungen und Umsetzung der dort gefassten Beschlüsse
  • Rechnungsprüfung und Freigabe
  • Eigenständige Korrespondenz
  • Stammdatenpflege in der Hausverwaltungssoftware

Ihr Profil

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Immobilienkauffrau, zum Immobili­enkaufmann oder eine vergleichbare Ausbildung in der Immobilienbranche
  • Persönlichkeit mit bester Kommunikationskompetenz und einer ausgeprägten Kooperations-
  • und Teamfähigkeit
  • Eigenverantwortliche, sorgfältige und effiziente Arbeitsweise
  • Idealerweise Erfahrung mit Nebenkosten- und Hausgeldabrechungen sowie WEG Verwaltung
  • Sicherer Umgang mit MS-Office und S-Firm

Wir bieten

  • Einen sicheren und modernen Arbeitsplatz in einem wirtschaftlich beständigen und erfolgreichen Unternehmen.
  • Flache Hierarchien mit kurzen Entscheidungswegen
  • Angenehmes Betriebsklima in einem motivierten Team.
  • Ein repräsentatives Büro im Zentrum von Bielefeld mit sehr guter Anbindung an den ÖPNV

Jetzt bewerben!


Fredebeul Immobilien ist seit 2013 ImmoScout24 Premium Partner.

Fredebeul Immobilien ist seit 2013 durchgängig ImmoScout24 Premium Partner. Bei uns finden Sie Ihre Wunschimmobilie in Bielefeld oder Ostwestfalen: Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, Baugrundstücke und Kapitalanlagen. Außerdem sind wir Ihr Ansprechpartner für die Bewertung, den Verkauf, die Vermietung oder die Verwaltung Ihrer Immobilie. Wir stehen Ihnen seit über 40 Jahren gerne mit Rat und Tat zur Seite. Schreiben Sie uns!

Was Käufer und Verkäufer über die Neuregelung der Maklerprovision beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wissen müssen

 

  • In den meisten Fällen werden sich Verkäufer und Käufer Provision paritätisch teilen
  • Die Maklerprovision muss weiterhin nur gezahlt werden, wenn es zum Kaufvertrag kommt 

 

Am 23. Dezember 2020 ist die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in Kraft getreten. Michael Fredebeul, Geschäftsführer von Fredebeul Immobilien und Mitglied der IHK-Vollversammlung, informiert über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, dessen Kern darin liegt, dass die Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:

 

  1. Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Darin legen sie auch die Höhe der zu zahlenden Provision fest, wenn das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung verkauft wird. Auch mit den potenziellen Käufern wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Kern liegt hierbei darin, dass mit den Käufern keine andere Höhe der Provision vereinbart werden kann als mit dem Verkäufer. Die Provisionshöhen müssen identisch sein.

 

  1. Eine weitere Möglichkeit beinhaltet, dass nur mit dem Verkäufer ein Maklervertrag geschlossen wird, der Makler somit alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers ist. Da aber auch der Käufer einen Vorteil von der Vermittlungsleistung des Maklers hat, kann sich dieser verpflichten, einen Teil der Provision zu übernehmen. Die Höhe des Anteils ist gesetzlich auf maximal 50 Prozent begrenzt.  Der Käufer muss dies nur übernehmen, wenn er sich hierzu bereit erklärt hat und der Verkäufer oder Makler nachgewiesen hat, dass der Verkäuferanteil gezahlt wurde.

 

  1. Letztlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer die Provision alleine zahlt, ohne dass es zu einer Beteiligung durch den Käufer kommt, was das dritte Modell darstellt. Auch in diesem Fall ist der Makler einseitiger Interessensvertreter des Verkäufers. 

 

„Welches Modell das Beste ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es ist aber anzunehmen, dass die Doppeltätigkeit mit der paritätischen Teilung am häufigsten gewählt wird, da sie sich in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten bewährt hat, weil sie am fairsten ist. Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von den professionellen Leistungen, die der Makler anbietet“, sagt Michael Fredebeul.  

 

Dem Gesetzgeber ging es bei der Regelung darum, insbesondere Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern es sich bei ihnen um Verbraucher handelt. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision alleine oder überwiegend zu übernehmen.  

 

Die Politik sollte es laut Fredebeul jedoch nicht versäumen, weitere Hürden für den Eigentumserwerb abzubauen: „Für Käufer ist es zweifellos eine Entlastung, wenn sie nun keinesfalls die gesamten Maklerkosten allein tragen müssen. Allerdings würden andere Maßnahmen, etwa die Entfristung des erfolgreichen Baukindergelds, einen deutlich größeren Beitrag zur Eigentumsförderung in Deutschland leisten. Die größte Hürde beim Erwerb von Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer, die gesenkt werden oder für Erstkäufer am besten ganz abgeschafft werden sollte.“

 

Profitieren Sie als Kunde von der Expertise und 40-jährigen Erfahrung von Fredebeul Immobilien. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung zum Thema Kauf und Verkauf von Immobilien.